Ärzte und Psychotherapeuten können seit April 2024 Blankoverordnungen für die Ergotherapie auszustellen.
Klare Vorteile für unsere Patienten sind, dass sie nicht mehr um die Verordnungen „betteln“ müssen und dass sie für neue Verordnungen oder Rezeptänderungen nicht dauernd zum Arzt müssen.
Klare Vorteile für Ärzte sind, dass die Blankoverordnung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt und dass sie durch die lange Gültigkeit der Verordnung stark entlastet werden.
Hier in Kürze die wichtigsten Eckpunkte, scheuen Sie sich jedoch nicht uns anzusprechen, wenn es um konkrete Verordnungen geht!
- Die Verordnung kommt weiterhin von Ärzten oder Psychotherapeuten
- Ergotherapeuten entscheiden selbst über Auswahl, Frequenz und Dauer der Therapie
- die wirtschaftliche Verantwortung liegt bei den Therapeuten selbst
- Eine Blankoverordnung ist 16 Wochen lang gültig, erst danach können weitere Verordnungen ausgestellt werden
- Blankoverordnungen unterliegen nicht den vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Wir freuen uns über diese Entwicklung und die damit verbundenen Freiheiten in der Behandlung unserer Patienten!